Durch die Umstellung auf das E-Rezept muss ihre Versichertenkarte

für das aktuelle Quartal bei uns eingelesen sein

 

--> sonst ist keine Vorab-Rezeptausstellung möglich !! 

 

Liebe Patienten,

 

 

ab dem 1. Januar wird das elektonische Rezept (eRezept) in Deutschland verpflichtend eingeführt. 

Das eRezept ist nach Ausstellung durch uns auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert und kann nach elektronischer Signatur in jeder Apotheke eingelöst werden. Sie brauchen dann keinen rosa Ausdruck mehr und sparen sich den Weg in die Praxis, sofern sie im aktuellen Quartal Ihre Gesundheitskarte bei uns eingelesen haben. 

Möglich ist das aktuell nur für verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte: Betäubungsmittel-, grüne und Privatrezepte, sowie Heil- und Hilfsmittelverordnungen bedürfen weiterhin der bekannten Rezeptausdrucke.

 

Bitte beachten Sie bei der Rezeptbestellung folgende Punkte:

 

1.  Eine Rezeptbestellung ist ab dem 1. Januar nur möglich, wenn Sie bereits im aktuellen        Quartal Ihre Versichertenkarte in der Praxis eingelesen haben. Bitte geben Sie Ihre online Bestellung erst dann auf, da eine Bearbeitung nicht erfolgen kann/wird, wenn Sie diese Bedingung nicht erfüllt haben.

 

2.  Da die eRezepte nach der Bestellung erstellt werden und im Anschluss durch den behandelnden Arzt elektronisch signiert werden müssen, brauchen wir für die Bereitstellung etwas Bearbeitungszeit. Wir werden uns bemühen, dies im Laufe des folgenden Werktages nach Bestellung zu erledigen, so dass die Einlösung in einer Apotheke am übernächsten Werktag nach Bestellung erfolgen kann.

 

3.   Über die online Bestellung können (wie bisher auch) nur Regelmedikamente, die in ihrem Medikationsplan aufgelistet sind, bestellt werden. Für Akutmedikamente, wie z.B. Schmerzmittel, müssen Sie weiterhin in der Sprechstunde vorstellig werden.

 

4.  Bei der Bestellung geben Sie bitte ihre email-Adresse an, damit wir Ihnen bei Unklarheiten eine kurze Rückmeldung geben können. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten, ist das eRezept i.d.R. am übernächsten Wektag abholbereit. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab, damit die Leitungen für Terminvereinbarungen frei bleiben.

 

5.  Betäubungsmittel,  Privatrezepte, sowie Heil- und Hilfsmittelrezepte bedürfen weiterhin eines Rezeptausdruckes und müssen in der Praxis auf gewohnten Weg geholt werden. Eine Online Bestellung ist auch hier weiterhin möglich.

 

6.  Für die Einlösung eines eRezeptes in einer Online-Apotheke haben wir die Möglichkeit, einen QR-Code auszudrucken. Dieser kann auf Wunsch in der Praxis abgeholt werden. 

 

Bitte haben Sie bei eventuellen Verzögerungen Verständnis dafür, dass auch wir dieses Verfahren erst einmal üben müssen. Wir werden aber wie immer unser Bestes geben, die Vorgänge für alle Beteiligten zu optimieren.

 

 

Sollten Sie das bestellte Rezept kurzfristig benötigen oder sollten Sie akut erkrankt sein, bitten wir Sie, zur Rezeptanforderung persönlich in die Praxis zu kommen oder uns telefonisch zu kontaktieren.

 

 

Alternativ können Sie unseren Rezept- und Überweisungsanrufbeantworter unter der Rufnummer

02183 / 418996 nutzen.

 

Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der wir Sie tagsüber erreichen können, falls es Rückfragen gibt.

 

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